Stadt Mahlberg

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In Kraft getretene Bebauungspläne:

Durch das BürgerGIS können Sie Informationen über die Lage von Grundstücken in Mahlberg und Orschweier abrufen. Neben der Kartendarstellung von Grundstücken, können auch Luftbilder angezeigt werden.Das BürgerGIS bietet Ihnen die Möglichkeit Umweltdaten vom LUBW zu erhalten. Alle in Kraft getretenen Bebauungspläne sind online abrufbar,  auch die Lage von einzelnen denkmalgeschützten Grundstücken und Gebäuden können mit dargestellt werden. Die jeweiligen Bebauungspläne mit Vorschriften können per Download gespeichert und ausgedruckt werden. Einzelne Grundstücke, Straßen oder Bebauungspläne können per Suchfunktion schnell gefunden und angezeigt werden. 

BürgerGIS

Allgemeine Informationen zum Neubaugebiet "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg"

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Dokumenten um einen Link auf die Originaldateien handelt. Der Download dieser Dateien kann aufgrund ihrer Größe einige Zeit in Anpruch nehmen! Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Brogle, Fon 07825 8438-15 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie den aktuellen Bebauungsplan sowie die  Bebauungsvorschriften den aktuellen Plan zum 4. Bauabschnitt (Altenmahlberg und Alemannenweg) finden Sie hier.

 

Neue Regelungen für Einfriedungen im Neubaugebiet "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg"

Nachdem festgestellt werden musste, dass sich im Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ rund 70 % der Grundstückseigentümer nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Einfriedungsregelungen gehalten haben, hat sich der Gemeinderat im Sommer 2017 dazu bereit erklärt, eine Anpassung bzw. Lockerung der Einfriedungsregelungen vorzunehmen und dahingehend eine Änderung des Bebauungsplans durchzuführen.

Nunmehr hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.04.2018 den Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung mit seinen endgültigen Regelungen gefasst, die nun fortan für alle Grundstückseigentümer im Neubaugebiet gelten. Den Geltungsbereich dieser Regelungen können Sie nachfolgendem Plan entnehmen:

Satzung Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg 8. Aenderung
Planzeichnungen "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung
Ergaenzungsblatt zu den Bebauungsvorschriften  "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung
Begruendung "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung

Die neuen Regelungen lauten wie folgt:

I.    Pflanzgebote
Planinhalte und Festsetzungen:
1.10 Grünordnung, Eingriffsausgleich
1.10.1 Pflanzgebot auf den privaten Baugrundstücksflächen und den Gemeinbedarfsflächen

(2) Für die in der Planzeichnung auf privaten Baugrundstücksflächen als Pflanzgebote festgesetzten Hecken („Hecke / Wandbegrünung“) gelten die Vorgaben in den örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung von Einfriedungen im Vorgartenbereich entsprechend.

(3) Die in der Planzeichnung auf privaten Baugrundstücksflächen als Pflanzgebote festgesetzten Hecken („Hecke / Wandbegrünung“) sind nur verbindlich, soweit im Bereich dieser Pflanzgebote eine Garage errichtet wird. Soweit keine Garage errichtet wird, gelten hinsichtlich der Herstellung und Gestaltung von Einfriedungen die Vorgaben in den örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen im Vorgartenbereich.

Ob auf Ihrem Grundstück zusätzlich ein Pflanzgebot festgesetzt ist, können Sie der Karte „Bebauungsplan“ die auf der städt. Homepage die unter der Kategorie "Stadt & Leben", "Bauen", gültiger Bebauungsplan Lachenfeld" die zum Herunterladen bereitgestellt ist anhand folgendem Symbol entnehmen.

____________ Hecke/Wandbegrünung
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Bei Fragen können Sie sich an Frau Hauptamtsleiterin Brogle unter Tel. 8438-15 oder brogle.stadt@mahlberg.dewenden.


II.    Einfriedungsregelungen
Örtliche Bauvorschriften
2.2.2 Einfriedungen / Sichtschutzblenden

(1) Die Gesamthöhe der Einfriedungen entlang örtlicher Verkehrsflächen und bis zu einer Grundstückstiefe von 6,0 m sind bis zu einer Höhe von 1,25 m gemessen von Oberkante (OK) Straßenrand zulässig.

(2) Lebende Einfriedungen haben einen Abstand von 0,5 m zu örtlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Bei Einfriedungen mit Mauern, Stützmauern, Zäunen u.ä. kann dieser Abstand entfallen.

(3) Für lebende Einfriedungen sind standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden. Die zu verwendenden Pflanzenarten für Hecken und Sträucher sind dem Anhang zu entnehmen.

(4) Entlang öffentlicher Grünflächen, Rad- und Fußwege, sind Einfriedungen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bis 1,8 m gemessen von Oberkante (OK) Straßenrand zulässig.

(5) Die als Sichtdreiecke gekennzeichneten Flächen sind oberhalb von 0,7 m Höhe, gemessen von OK Straßenrand, von Sichthindernissen frei zu halten (wie bauliche Anlagen, Einfriedungen jeder Art, Bäume, Sträucher u. Ä.).

Bei Fragen können Sie sich gerne auch an Frau Hauptamtsleiterin Brogle unter Tel. 8438-15 oder  brogle.stadt@mahlberg.de wenden.

Informationen zum Neubaugebiet Orschweier-Nord

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Dokumenten um einen Link auf die Originaldateien handelt. Der Download dieser Dateien kann aufgrund ihrer Größe einige Zeit in Anspruch nehmen! Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Brogle, Fon 07825 843815 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie die aktuellen Unterlagen für das Neubaugebiet Orschweier Nord:

Bebauungsplan Orschweier Nord Textteil
Bebauungsplan Orschweier Nord zeichnerischer Teil
Bebauungsplan Orschweier Nord zeichnerischer Teil mit aktuellen Grundstücksgrenzen
Bebauungsplan Orschweier Nord Begründung
Bebauungsplan Orschweier Nord Umweltbericht
Bebauungsplan Orschweier Nord Geo- und umwelttechnischer Bericht
Bebauungsplan Orschweier Nord Schalltechnisches Gutachten
Bebauungsplan Orschweier Nord Satzung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Ausführung der Baufirma es zu Abweichungen kommen kann. Die Höhe und Lage ist vor Ort zu prüfen.

Ausführungsplanung_Erschließung_Orschweier_Nord_Entwässerung
Ausführungsplanung_Erschließung_Orschweier_Nord_Wasserversorgung

Falls Sie Fragen zu Bauplatzverkäufen im Neubaugebiet "Orschweier Nord" haben, können Sie sich gerne an Frau Mirabile, Fon 07825 8438-13 oder per E-Mail wenden.