Stadt Mahlberg

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hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses und der Offenlage

hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses und der Offenlage

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 den Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Anlass und Ziel der Planaufstellung:

Das neue Feuerwehrgerätehaus in der "Kirchstraße" hat aktuell die 3 Fahrzeugunterstellboxen, sowie eine Waschhalle. Das aktuelle Platzangebot ist nicht mehr ausreichend, da im Jahr 2024 der neue Gerätewagen-Transport angeliefert wird und zudem ein Notsttromaggregat angeschafft und untergebracht werden muss. 

Bereits jetzt, wird die aktuelle Waschhalle aus Platznot als Unterstellbox verwendet. Um die Waschhalle ihrem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen ist daher geplant, eine weitere Unterstellbox für den neuen Gerätewagen-Transport und das Notstromaggregat südlich des Gebäudes anzubauen.

Das aktuelle Baufenster auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses ist jedoch nicht ausreichend groß um eine bauliche Erweiterung nach Süden vorzunehmen, weshalb das Baufenster nach Süden erweitert werden soll.

Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Bebauungsplans ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen: Lageplan

Der Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung liegt gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 13.03.2024 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg, im Erdgeschoss (Empfang) während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag 8:30 Uhr – 13:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg (Zimmer 102) abgegeben werden. Weil das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme den einwendenden Personen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, dass die Verfasser von Stellungnahmen ihre Anschrift angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zuzüglich zur Offenlage können Sie gerne nachfolgend die Planunterlagen herunterladen.
12. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg_Satzung
12. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg_zeichnerischer_Teil
12. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg_schriftlicher_Teil
12. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg_Begruendung

Mahlberg, den 30.01.2024

Benz, Bürgermeister