Stadt Mahlberg

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7. Änderung des Bebauungsplans "Stiegele" der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB

hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses und der Offenlage

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans "Stiegele" gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Anlass und Ziel der Planaufstellung:

Durch die vollständige Umsiedelung der ansässigen Baufirma Kern vom Grundstück Flst. Nr. 2335/2, Bromergasse 40 ins Gewerbegebiet "Speckenfeld" konnte die unverträgliche Gemengelage zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung aufgelöst werden. Nun soll am bisherigen Standort im Zuge der Innenverdichtung der Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage realisiert werden. Um eine optimale Ausnutzung des Geländes gewährleisten zu können, müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechend angepasst bzw. geändert werden.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen: Lageplan

Der Bebauungsplanentwurf vom 27.03.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 27.03.2024, jeweils mit Begründung vom 27.03.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg, im Erdgeschoss (Empfang) während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag 8:30 Uhr – 13:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg (Zimmer 102) abgegeben werden. Weil das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme den einwendenden Personen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, dass die Verfasser von Stellungnahmen ihre Anschrift angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gerne könne Sie nachfolgend die Planunterlagen herunterladen.

Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_zeichnerischer_Teil
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_schriftlicher_Teil
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_Satzung
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_Begründung
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_Artenschutz
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_Schallschutz
Mahlberg_BP_Stiegele_7_Aenderung_Bodengutachten

Mahlberg, den 19.04.2024

 

Benz, Bürgermeister