Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 06.03.2017)

1. Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr L 103“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zur Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes L 103/“Carl-Benz-Straße“ (Gemarkung Mahlberg) und „Nikola-Tesla-Straße“ (Zweckverbandsgebiet DYN A 5 / Gemarkung Ettenheim)
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
       
1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.

2. Der Satzungsentwurf des Bebauungsplans „Kreisverkehr L 103“ wurde als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

3. Die Gemeinderäte die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands DYN A 5 sind, wurden angewiesen, analog der Ziff. 1 und 2 auch in der Verbandsversammlung abzustimmen.

2. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat der Stadt Mahlberg die Jahresrechnung 2015 mit nachstehenden Ergebnissen fest:

a) Die Solleinnahmen und Sollausgaben
1. des Verwaltungshaushaltes mit                       11.971.338,58 €
2. des Vermögenshaushaltes mit                          2.677.150,26 €
3. des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge    2.606.142,98 €

b) Ferner wurden festgestellt:
1. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt mit                2.105.215,65 €
2. das Gemeindevermögen mit                42.527.952,89 €
3. der Entstand der allgemeinen Rücklage mit        1.227.175,60 €
4. der Schuldenstand mit                1.298.583,01 €

c) Die Mehrausgaben nach der Jahresrechnung wurden genehmigt.

d) Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 wurde zur Kenntnis genommen

e) Der Feststellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen

3. Haushaltsplan 2017
  a) Stellenplan
  b) Verwaltungshaushalt
  c) Vermögenshaushalt
  d) mittelfristige Finanzplanung

1. Der Gemeinderat beschloss ergänzend folgende Einzelsachverhalte:
1.1. Keine Veranschlagung von Mitteln bzw. Nachfinanzierung für die Herstellung einer Rasenfläche neben dem Sportplatz Mahlberg.
1.2. Keine Erhöhung des Planansatzes von derzeit 150.000 € für die Anlegung der Retentionsfläche „Pfarrfeldele“.
1.3. Nachfinanzierung für drei Maßnahmen aus dem Generalentwässerungsplan des Stadtteils Orschweier („Gartenstraße“/“Hauptstraße“, „Im Grün“ und „Brandensteinweg“) in Höhe von zusätzlich 25.000 €.
1.4. Nachfinanzierung von Haushaltsmitteln für die Herstellung von Hausanschlüssen bzw. Zufahrten in der „Carl-Benz-Str.“ und der „Industriestr.“ in Höhe von zusätzlichen 50.000 €.
1.5. Erhöhung des Planansatzes in Höhe von 2.000,00 € im Rahmen der Orts- und Regionalplanung für den Aus- und Neubau der Bahngleise 3 und 4 um 8.000,00 € auf 10.000,00 €.
1.6. Einstellung eines Planansatzes für die Kapitaleinlage zur Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in Höhe von 5.000,00 €.
2. Der Stellenplan wurde zur Kenntnis genommen.
3. Die Planzahlen des 3. Entwurfs des Haushalts 2017 wurden zur Kenntnis genommen.
4. Die mittelfristige Finanzplanung wurde für den Zeitraum 2016 bis 2020 unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen nach den beschlossenen Einzelsachverhalten unter Punkt 1 zur Kenntnis genommen.
5. Die unter Ziffer 1 beschlossenen Einzelsachverhalte sind in den Haushaltsplan einzuarbeiten.

4. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
       1. zur Einvernehmenserteilung
       2. zur Kenntnisnahme
    b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c) Bauvoranfragen
           • Neubau Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 1553/3, Schloßstraße 28, Orschweier
Der Gemeinderat beschloss der Bauvoranfrage in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus & Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.