Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 13.02.2017)

1. Neukalkulation der Bestattungsgebühren
a) Vorstellung der Gebührenkalkulation
b) Festlegung der neuen Gebührensätze für die Bestattungsgebühren
c) Neufassung der Bestattungsgebührenordnung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nahm die Gebührenkalkulation für die Bestattungsgebühren entsprechend des Sachvortrags von Frau Denk vom Fachbüro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung, und der überlassenen Unterlagen zur Kenntnis.

2. Die Kosten für Verwaltungshandlungen und sonstige Nutzungsgebühren bleiben wie bisher auf dem Stand einer Kostendeckung von 100 %.

3. Der Gemeinderat lehnte aufgrund der vorgestellten Gebührenkalkulation, für die Bestattungsgebühren, die Grabnutzungsgebühren und die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle, Leichen- und Kühlzelle einen Kostendeckungsgrad von 50 % ab.

4. Die Bestattungsgebührenordnung wird entsprechend der Beschlussfassung zum Kostendeckungsgrad und der in der Gebührenkalkulation hierzu ermittelten Gebührensätzen geändert. Die Bestattungsgebührenordnung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Landratsamt anzuzeigen.

2. Entwicklung und Erschließung des Neubaugebiets „Orschweier-Nord“
hier: Festlegung des Entwässerungskonzeptes

Der Gemeinderat beschloss die Entwässerung entsprechend der Variante 2.1 (Regenwasserableitung nach ortsnaher Rückhaltung durch einen Entwässerungskanal nach Westen in den Entwässerungsgraben östlich der Rheintalbahn) mit einem von der Stadt zu tragenden Kostenanteil in Höhe von rund 205.000 €. Die Variante 2.1 soll im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets „Orschweier-Nord“ baulich realisiert werden.

3. Neubaugebiet „Orschweier-Nord“
hier: Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ wird in der vorgelegten Fassung gebilligt unter Berücksichtigung folgender Einzelsachverhalte:

1.1. Der Gemeinderat beschloss auf Antrag, die Anpflanzfestsetzung Nr. A 10.1. dergestalt zu ändern, dass auf einem Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet je angefangene 500 m² ein standortheimischer, mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist.

1.2. Der Gemeinderat beschloss auf Antrag, dass sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (darunter fallen u. a. auch Ferienwohnungen) zugelassen werden sollen.

1.3. Der Gemeinderat beschloss auf Antrag die Streichung der Ziff. B 4.1. nach welcher je Hauptgebäude die Errichtung einer Antenne oder Satellitenantenne auf dem Dach zulässig und diese in gleicher Farbe wie die dahinterliegende Dachfläche zu halten gewesen wäre.

1.4. Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Traufhöhe auf 5,50 m in der Nutzungsschablone 1 (nördliche Gebäude im Plangebiet) zum Ortsrand hin.

2. Der Gemeinderat lehnte nach Antragstellung die erneute Prüfung einer geänderten Verkehrsführung unter Ausschluss des Verkehrsanschlusses an die Straße „Im Grün“ ab.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde beschlossen.

4. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine Informationsveranstaltung erfolgen, die ortsüblich bekannt zu machen ist. Vorab sind die derzeitigen Grundstückseigentümer über den Planungsstand zu informieren.

5. Kanalsanierungsmaßnahmen im „Seeweg“ und im „Rosengarten“
   hier: Auftragserteilung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Firma Jeschke Umwelttechnik GmbH, Stutensee, wurde auf der Grundlage des Angebots vom 10.01.2017, und des vom Ingenieurbüro Zink eingereichten Vergabevermerks über die Wertung der Angebote und des Vergabevorschlags, der Auftrag zur Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahmen im „Seeweg“ und im „Rosengarten“, m it der Brutto-Auftragssumme von 63.216,49 € erteilt.

2. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017 sind die Finanzmittel um die Kosten zu decken bereitzustellen, bzw. der derzitige Planansatz für diese Maßnahme ist um ca. 43.000 € zu erhöhen; dafür könnte die geplante Maßnahme aus dem GEP „Vermaschung Kreuzweg“ mit 30.000 € gestrichen werden, so dass lediglich der Planansatz um 13.000 € zu erhöhen ist.

6. 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim
    hier: Anmeldung zukünftiger Wohnbauflächen für die Siedlungsentwicklung im Stadtteil Orschweier

Der Gemeinderat beschloss die Anmeldung zur Ausweisung einer Wohnbaufläche südlich von Orschweier zwischen „Hauptstraße/K 5345“ und „Waldstraße“, parallel zur Straße „In der Breite/Oberfeldstraße“, für die Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim.

Der Gemeinderat lehnte die Anmeldung der Wohnbaufläche östlich von Orschweier, parallel zur „Waldstraße“, ab.

7. Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum im Schuljahr 2016/2017
hier: Betreuung ab dem 01.04.2017 bis zum Ende des Schuljahrs

Der Gemeinderat beschloss über den 31.03.2017 hinaus, ab April 2017 bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017, weiterhin eine Betreuung für die Werkrealschüler und zwar nur noch am Donnerstag für die Werkrealschüler anzubieten.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
        1. zur Einvernehmenserteilung

Anbau von Unterstellplatz und Abstellraum an vorhandene Garage und Anlegen eines Abstellplatzes auf dem Hofgelände Flst. Nr. 97/2, Stauferstr. 19, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Obergarten“ hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Nebenanlage zu erteilen.

        2. zur Kenntnisnahme
    b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.