1. Fahrbahndeckenerneuerung der K 5345 in der Ortsdurchfahrt Mahlberg
hier: Durchführung notwendiger Kanalbau- und Kanalsanierungsarbeiten sowie Erneuerung der Wasserversorgungsleitung
Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Gemeinderat nahm von der Präsentation und der Vorstellung der notwendigen Tiefbaumaßnahmen (Schmutzwasser, Regenwasser, Mischwasser, Wasserversorgung) des Büros Zink Ingenieure Kenntnis.
2. Das Ergebnis der Prüfung der Hausanschlussleitungen ist dem Gemeinderat vorzustellen bzw. zu präsentieren.
3. Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses sind die Varianten auf Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten zu untersuchen. Die Untersuchung soll auch die Abschnittsbildung und die straßenverkehrsrechtliche Situation zum Inhalt haben.
4. Mit dem Landratsamt, Herr Gäßler (Straßenbauamt) und Frau Parpart (Straßenverkehrsbehörde) ist ein Gespräch hinsichtlich der Abwicklung der Gesamtmaßnahme zu führen.
5. Nach Vorlage der überarbeiteten Unterlagen und dem Gespräch mit dem Landratsamt ist die Angelegenheit abschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
2. 4. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
a) Billigung des Entwurfs
b) Beschluss über die Offenlage und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“ wurde in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes hat eine öffentliche Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Stahlplatte mit Pfeifenlogo auf dem Kreisverkehrsplatz am südlichen Ortsausgang von Mahlberg im Zuge der K 5345
hier: 2. Beseitigungsanordnung des LRA Ortenaukreis
Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Gemeinderat nahm von der Beseitigungsanordnung des Landratsamts vom 16.01.2017 Kenntnis.
2. Die Einlegung des Widerspruchs zur Fristwahrung wurde gebilligt.
3. Es ist ein Sicherheitsauditor zu beauftragen auf der Grundlage der erarbeiteten ergänzenden und zusätzlichen Verbesserungsvorschläge, ein Sicherheitsaudit durchzuführen.
5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung
1.1. Neubau eines Parkplatzes mit 9 Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 176, Seeweg, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.
2. zur Kenntnisnahme
2.1 Erstellung einer Kompensationsanlage auf dem Grundstück, Flst. Nr. 986, Carl-Benz-Str., Orschweier
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Mahlberg aufrufbar. Unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.