Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 die Bauplatzvergaberichtlinien für die Stadt Mahlberg beschlossen, nachdem zwischenzeitlich das EU-Recht und auch die ständige Rechtsprechung das Vorliegen derartiger Richtlinien bei der Vergabe städt. Bauplätze fordern. Anhand dieser Kriterien werden künftig nun auch freie Bauplätze, die sich im Eigentum der Stadt befinden, an Bauplatzinteressentinnen und -Interessenten vergeben.